Antragsformulare und Hinweise online…

Ab sofort sind auf unserer Homepage im Downloadbereich die Antragsformulare sowie die Förderhinweise zu finden!

Sollten noch Fehler festgestellt werden, meldet diese bitte an uns. Ein besonderer Dank gilt den Kollegen der Netzwerkstelle Riesa, die uns bei der Erstellung unterstützt haben. Vielen Dank dafür.

Förderanträge können ab sofort eingereicht werden…

Die Stadt Coswig und die Kommunen Diera-Zehren, Moritzburg, Niederau, Radebeul, Radeburg, Weinböhla haben die Förderzusage des Bundesprogramms erhalten.

Aufbauend auf bewährten Elementen soll die erfolgreiche Arbeit der Lokalen Aktionspläne der früheren Bundesprogramme nunmehr in Form von lokalen bzw. regionalen „Partnerschaften für Demokratie“ konzeptionell fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Die „Partnerschaften für Demokratie“ sollen die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteure für Aktivitäten gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beitragen. Im partnerschaftlichen Zusammenwirken, insbesondere von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft, wird eine lebendige und vielfältige Demokratie vor Ort sowie eine Kultur der Kooperation, des respektvollen Miteinanders, der gegenseitigen Anerkennung und Unterstützung weiter entwickelt.

Für die Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ hat der Begleitausschuss in seiner konstituierenden Sitzung am 04. März 2015 Kriterien festgelegt, die für künftige Projekte relevant sind. Diese sind:

  • Die maximale Fördersumme für Projekte beträgt in der Regel 3.000 €;
  • Bei beantragter Förderung über 3.000 € ist vorab eine Projektskizze (max. 2 DIN A4 Seiten incl. eines Finanz-und Kostenplans) einzureichen. Außerdem ist diesbezüglich ein Gespräch mit der Koordinierungs- und Fachstelle zu führen;
  • Projekte müssen von mindestens zwei Partnern durchgeführt, werden, um den Aspekt der Vernetzung Rechnung zu tragen. Kommunale Einrichtungen können Kooperationspartner sein;
  • Die Projekte müssen ein zusätzliches Angebot sein;
  • Grundsätzlich wird ein Projekt nur einmal gefördert, über Ausnahmen entscheidet der Begleitausschuss;
  • Nachhaltigkeit (Wirkt das Projekt in der Zukunft? Ist eine dauerhafte Nutzung des Produktes möglich?);
  • Die Projekte orientieren sich an der Leitlinie der „Partnerschaften für Demokratie“ und des Programms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“;
  • Eine Förderung kann bis zu 90 Prozent erfolgen.

Projekte kleineren Ausmaßes werden mit bis zu 1000,00 € aus dem Projektefonds unterstützt und zeitnah durch die Koordinierungs- und Fachstelle bearbeitet.

Alle notwendigen Antragsformulare und Förderhinweise sind im Downloadbereich abrufbar. Die Koordinierungs- und Fachstelle steht den Trägern und Vereinen und bei der Konkretisierung von Projektideen beratend zur Seite.

Die nächste Sitzung des Begleitausschusses findet am 16. April statt.

Demokratie leben! – Projektförderung 2015

Liebe/r Besucher/in unseres Blogs,

unsere Homepage wird zur Zeit überarbeitet. Zum 01. Januar ist das neue Bundesprogramm „Demokratie leben! – Partnerschaften für Demokratie“ gestartet. Das Programm setzen wir in den Kommunen Coswig, Radebeul, Radeburg, Moritzburg, Weinböhla, Niederau und Diera-Zehren um.

Weitere Informationen zu den regionalen Fördermöglichkeiten werden nach der ersten Sitzung des Begleitausschusses – am 04. März – bekannt gegeben. Projektideen können aber gern im Vorfeld mit uns abgesprochen werden.

Für weitere Rückfragen steht die Fach- und Koordinierungsstelle gern zur Verfügung.

Partnerschaften für Demokratie

Was ist eine lokale „Partnerschaft für Demokratie“?

Durch das Bundesprogramm werden in ganz Deutschland kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse) unterstützt, „Partnerschaften für Demokratie“ als strukturell angelegte lokale bzw. regionale Bündnisse aufzubauen.

In diesen „Partnerschaften für Demokratie“ kommen die Verantwortlichen aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus der Zivilgesellschaft – aus Vereinen und Verbänden über Kirchen bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten – zusammen. Anhand der lokalen Gegebenheiten und Problemlagen entwickeln sie gemeinsam eine auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmte Strategie.

Zum Start des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wurden zunächst 179 Kommunen zur Entwicklung einer „Partnerschaft für Demokratie“ ausgewählt.

Wie arbeitet eine lokale „Partnerschaft für Demokratie“?

Den geförderten Kommunen stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend jährlich – mit einer Perspektive von 5 Jahren beginnend ab 2015 – Gelder für einen Aktions- und Initiativfonds zur Verfügung, aus dem konkrete Einzelmaßnahmen finanziert werden können. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein Demokratiefest, eine Plakataktion oder aber auch um Lehr- und Informationsmaterialien handeln.

Über die zu verwirklichenden Einzelmaßnahmen entscheidet ein Begleitausschuss, der neben Vertreterinnen und Vertretern aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mehrheitlich mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt wird. Der Begleitausschuss fungiert als strategisch handelndes, zentrales Gremium bei der Umsetzung der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“.

Zur fachlich-inhaltlichen Koordinierung der Einzelmaßnahmen richten die geförderten Kommunen eine Koordinierungs- und Fachstelle ein, die in der Regel bei einem freien Träger angesiedelt ist. Sie ist für die Steuerung der Umsetzung der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“ zuständig, fungiert als Ansprechpartner und trägt zur Bekanntmachung der vor Ort geleisteten Maßnahmen bei.

Für Maßnahmen zur Partizipation, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit werden den geförderten Kommunen gesondert Mittel zur Verfügung gestellt. Durch geeignete Maßnahmen soll hiermit die Arbeit der „Partnerschaft für Demokratie“ einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht und für eine Mitwirkung geworben werden. Im Rahmen der angestrebten Vernetzung sollen zudem zivilgesellschaftliche Akteure im Themenfeld aus der Region an der Entwicklung und Fortschreibung der „Partnerschaft für Demokratie“ aktiv beteiligt werden. Hierzu findet unter anderem zwei Mal pro Jahr eine lokale Demokratiekonferenz statt, zu der alle relevanten zivilgesellschaftlichen Akteure, entsprechende Einrichtungen und Verantwortliche aus Politik und Verwaltung eingeladen werden, um partizipativ den Stand, die Ziele und die Ausrichtung der weiteren Arbeit in der Partnerschaft für Demokratie zu reflektieren und zu bestimmen.

Zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen an den „Partnerschaften für Demokratie“ werden darüber hinaus Jugendforen eingerichtet, die von Jugendlichen selbst organisiert und geleitet werden. Zur Umsetzung eigener Maßnahmen werden den Jugendforen gesondert Fördermittel bereitgestellt.

 

Quelle: http://www.demokratie-leben.de/bundesprogramm/ueber-demokratie-leben/partnerschaften-fuer-demokratie.html

Projektförderung 2015

Hier eine kurze Information zur Projektförderung 2015:

Da es noch keine detaillierten Informationen zum Bundesprogramm „Demokratie leben! – Partnerschaften für Demokratie“ gibt, fördern wir bis auf weiteres nur Kleinprojekte bis 500 €. Diese Fördergelder haben die vier Kommunen Coswig, Moritzburg, Radebeul, Radeburg zur Verfügung gestellt!

Weitere Informationen erfolgen nach der ersten Begleitausschusssitzung Anfang Febraur.
Für weitere Fragen steht die Fach- und Koordinierungsstelle gern zur Verfügung.

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