Erste „Demokratie leben!“-Projekte gefördert!

Aus den Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erhielten jetzt erste Vereine eine positive Förderzusage. Das Gewaltpräventionszentrum VAP e.V. bekommt für sein Schulprojekt „iswas?! stärken-fürs-leben, gemeinsamklasse, aktiv-gegen-gewalt“ Fördermittel in Höhe von 16.115 €,  Coswig – Ort der Vielfalt e.V. für sein Vorhaben „Lesereihe gegen Rassismus und für Weltoffenheit und Vielfalt in Coswig“ 1.200 € und die Kulturgesellschaft Meißner Land gGmbH für das Schülerprojekt „Coswigs Geschichte betont“ 1.500 €.

Die Koordinierungs- und Fachstelle des Programms bewilligte zwei weitere Vorhaben im Rahmen der Kleinprojekte unter 1000 €. Der Verein Weinböhla HILFT e.V. erhielt Starthilfe für zwei Projekte „Begegnungscafé, Fest der Begegnungen, Willkommens-Aktivitäten und die Interkulturelle Woche. Das Kinder- und Elternzentrum Kolibri e.V. erhält für ein interkulturelles Theaterprojekt Unterstützung.

Wir bedanken uns bei den Aktiven für Ihr Engagement und hoffen auf weitere innovative Anträge aus Vereinen im Sinne des Förderprogramms „Demokratie leben!“. Der Aktionsfonds beinhaltet insgesamt 52.000 € für das Jahr 2017.

Interessierte Träger, Vereine und Aktive aus der Zivilgesellschaft erhalten detaillierte Informationen bei der Koordinierungs- und Fachstelle. Die Projekte werden in der Regel mit bis maximal 3000,00 € gefördert. Projekte kleineren Ausmaßes werden zeitnah und unbürokratisch mit bis zu 1000,00 € unterstützt.

Die Koordinierungs- und Fachstelle steht den Trägern und Vereinen bei der Konkretisierung von Projektideen beratend zur Seite.

Fördergelder des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ 2017

Die Stadt Coswig und die Kommunen Diera-Zehren, Moritzburg, Niederau, Radebeul, Radeburg und Weinböhla fördern über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ auch weiterhin, vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel, Projekte.

Inhaltliche Schwerpunkte im Bundesprogramm sind u.a.: Stärkung einer lebendigen, vielfältigen demokratischen Zivilgesellschaft vor Ort; Stärkung demokratischer Beteiligungsprozesse, Stärkung einer lebendigen, vielfältigen demokratischen Zivilgesellschaft vor Ort; Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements und der Einsatz für Vielfalt und Toleranz.

Die Projekte werden in der Regel mit bis maximal 3000,00 € gefördert. Der Antragsteller muss ein gemeinnütziger Verein sein. Projekte kleineren Ausmaßes werden zeitnah und unbürokratisch mit bis zu 1000,00 € unterstützt.
Die aktualisierte Förderrichtlinie der Großen Kreisstadt Coswig steht ebenfalls im Downloadbereich zur Verfügung.

Anträge können ab sofort eingereicht werden.

Förderanträge für 2017

Förderanträge für Projekte, welche Anfang 2017 starten sollen, können ab sofort in der Koordinierungs- und Fachstelle eingereicht werden!
Der Begleitausschuss kann somit auf seiner letzten Sitzung am 01. Dezember schon über diese Vorhaben – vorbehaltlich der Bewilligung der Bundesmittel für 2017 – ein Votum abgegen.
Demokratie leben!

„Demokratie leben!“ – Projekte gefördert!

Aus den Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erhielten vier Vereine einen positiven Förderbescheid. Der Interkulturelle Garten Coswig e.V. bekommt für sein Projekt „Wilde Küche im Begegnungsgarten“ Fördermittel in Höhe von 3.790,00 €. Die Koordinierungs- und Fachstelle bewilligte drei weitere Vorhaben im Rahmen der Kleinprojekte unter 1000 €: Der Heimatverein Zadel e.V. für sein Kinderbildungsprojekt „Komm mit auf eine musikalische Weltreise“, die Initiative Weltverbesserer Weinböhla für das Vorhaben „Demokratie pflanzen“ und die Bürgerinitiative Bahnemission-Elbtal e.V das Projekt „Bürgerbeteiligung zur Lärmaktionsplanung“.

Wir bedanken uns bei den Aktiven für Ihr Engagement und hoffen auf weitere innovative Anträge aus Vereinen im Sinne des Förderprogramms „Demokratie leben!“. Der Aktionsfonds beinhaltet insgesamt 30.000 € für das Jahr 2016.

Interessierte Träger, Vereine und Aktive aus der Zivilgesellschaft erhalten detaillierte Informationen bei der Koordinierungs- und Fachstelle. Die Projekte werden in der Regel mit bis maximal 3000,00 € gefördert. Projekte kleineren Ausmaßes werden zeitnah und unbürokratisch mit bis zu 1000,00 € unterstützt.

Checkliste überarbeitet…

Die CHECKLISTE und die Antragsformualre wurden aktualisiert. Im Rahmen der Abrechnungsvereinfachung bitte zukünftig nur noch die Originalquittungen und- rechnungen bei uns einreichen (eine Kopie der gesamten Abrechnung wird nicht mehr benötigt). Eine weitere wichtige Änderung betrifft den Punkt „Vergabe von Leistungen“. Ein neues Merkblatt befindet sich im Downloadbereich. Des Weiteren sind in den Projekten nur noch Anschaffungskosten bis 410,–€ Netto möglich.

Für die Abrechnung von Projekten ab 1001,– steht ab 2016 ein Abrechnungsformular zur Verfügung.