Antragsformulare und Hinweise online…

Ab sofort sind auf unserer Homepage im Downloadbereich die Antragsformulare sowie die Förderhinweise zu finden!

Sollten noch Fehler festgestellt werden, meldet diese bitte an uns. Ein besonderer Dank gilt den Kollegen der Netzwerkstelle Riesa, die uns bei der Erstellung unterstützt haben. Vielen Dank dafür.

Förderanträge können ab sofort eingereicht werden…

Die Stadt Coswig und die Kommunen Diera-Zehren, Moritzburg, Niederau, Radebeul, Radeburg, Weinböhla haben die Förderzusage des Bundesprogramms erhalten.

Aufbauend auf bewährten Elementen soll die erfolgreiche Arbeit der Lokalen Aktionspläne der früheren Bundesprogramme nunmehr in Form von lokalen bzw. regionalen „Partnerschaften für Demokratie“ konzeptionell fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Die „Partnerschaften für Demokratie“ sollen die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteure für Aktivitäten gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beitragen. Im partnerschaftlichen Zusammenwirken, insbesondere von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft, wird eine lebendige und vielfältige Demokratie vor Ort sowie eine Kultur der Kooperation, des respektvollen Miteinanders, der gegenseitigen Anerkennung und Unterstützung weiter entwickelt.

Für die Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ hat der Begleitausschuss in seiner konstituierenden Sitzung am 04. März 2015 Kriterien festgelegt, die für künftige Projekte relevant sind. Diese sind:

  • Die maximale Fördersumme für Projekte beträgt in der Regel 3.000 €;
  • Bei beantragter Förderung über 3.000 € ist vorab eine Projektskizze (max. 2 DIN A4 Seiten incl. eines Finanz-und Kostenplans) einzureichen. Außerdem ist diesbezüglich ein Gespräch mit der Koordinierungs- und Fachstelle zu führen;
  • Projekte müssen von mindestens zwei Partnern durchgeführt, werden, um den Aspekt der Vernetzung Rechnung zu tragen. Kommunale Einrichtungen können Kooperationspartner sein;
  • Die Projekte müssen ein zusätzliches Angebot sein;
  • Grundsätzlich wird ein Projekt nur einmal gefördert, über Ausnahmen entscheidet der Begleitausschuss;
  • Nachhaltigkeit (Wirkt das Projekt in der Zukunft? Ist eine dauerhafte Nutzung des Produktes möglich?);
  • Die Projekte orientieren sich an der Leitlinie der „Partnerschaften für Demokratie“ und des Programms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“;
  • Eine Förderung kann bis zu 90 Prozent erfolgen.

Projekte kleineren Ausmaßes werden mit bis zu 1000,00 € aus dem Projektefonds unterstützt und zeitnah durch die Koordinierungs- und Fachstelle bearbeitet.

Alle notwendigen Antragsformulare und Förderhinweise sind im Downloadbereich abrufbar. Die Koordinierungs- und Fachstelle steht den Trägern und Vereinen und bei der Konkretisierung von Projektideen beratend zur Seite.

Die nächste Sitzung des Begleitausschusses findet am 16. April statt.

Der Beratungsguide ist online…

Im Nachgang zu unseren beiden Projektmessen (Gymnasium Coswig/ Landesbühnen Sachsen) hat der Kreisjugendring Meißen e.V. eine Dokumentation erstellt. Als Projektergebnis ist ein Beratungsguide in Onlineform entstanden.

Dieser kann selbstverständlich gern verlinkt werden.

Vielen Dank an den KJR Meißen.

Fördermöglichkeiten 2014 für Vereine über das Programm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“

Die JuCo Soziale Arbeit gGmbH erhielt eine Bewilligung aus dem Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“. Mit den Fördermitteln wird wieder ein Projektefonds für die Kommunen Weinböhla, Niederau, Diera-Zehren und Radebeul eingerichtet.

Die Fördergelder können von Vereinen (Feuerwehr, Sport- und Freizeit, Schulfördervereine, Jugendclubs, Kirche etc.) in Anspruch genommen werden.

Inhaltliche Schwerpunkte sind beispielsweise ziviles Engagement, demokratisches Verhalten, der Einsatz für Vielfalt und Toleranz sowie die Förderung und Weiterbildung des Ehrenamtes in Vereinen.

Die Projekte werden in der Regel mit bis maximal 2500,00 € gefördert. Der Antragsteller muss grundsätzlich ein gemeinnütziger Verein sein. Projekte kleineren Ausmaßes werden mit bis zu 500,00 € aus unserem Projektefonds unterstützt.

Neu ab 2014: Der Begleitausschuss des Lokalen Aktionsplans hat beschlossen, dass ab 2014 alle Antragsteller einen Eigenanteil von 10 % an den Projektkosten leisten müssen.

Anträge können ab sofort bei der Koordinierungsstelle eingereicht werden. Die Förderung endet im Dezember 2014.  Die Koordinierungsstelle steht den Vereinen gern bei der Konkretisierung von Projektideen beratend zur Seite.

Informatiuonsveranstaltungen zu den Fördermöglichkeiten finden am Dienstag, den 15. April um 18.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Weinböhla (Hintergebäude) und am Montag, den 28. April um 18.00 Uhr im Reiterhof Schmidt in Diera-Zehren OT Nieschütz statt.

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Erste Förderphase 2014 des Lokalen Aktionsplans Coswig-Moritzburg-Radeburg-Radebeul startet

Projektausschreibung für das Jahr 2014

Der Lokale Aktionsplan Coswig/ Radeburg/ Moritzburg/ Radebeul ruft auf, Anträge zur Projektförderung 2014 einzureichen.

Der Projektefonds steht 2014 unter dem Schwerpunktthema „Förderung der gesellschaftlichen Selbständigkeit von Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus“.

Der Aktionsplan wird demnach Projekte befürworten, die sich vordergründig mit unserem Schwerpunktthema auseinandersetzen. Daneben befürworten wir auch Projektanträge aus den Themenbereichen „Demokratie und Wahlen“ und „Ziviles Engagement, demokratisches Verhalten und den Einsatz für Vielfalt und Toleranz“.

Die Projekte werden in der Regel mit bis maximal 2500,00 € gefördert. Der Antragsteller muss grundsätzlich eine nichtstaatliche Organisation/ Träger / Verein sein. Projekte kleineren Ausmaßes werden mit bis zu 500,00 € aus unserem Projektefonds unterstützt.

Neu ab 2014: Der Begleitausschuss des Lokalen Aktionsplans hat beschlossen, dass ab 2014 alle Antragsteller einen Eigenanteil von 10 % an den Projektkosten leisten müssen.

In diesem Jahr beteiligen sich wieder alle vier Kommunen finanziell an dem Förderprogramm.

Anträge für die erste Förderphase können bis zum 01. April eingereicht werden.